Konzerte in Gengenbach

Datenschutzerklärung

Konzerte in Gengenbacher Kirchen Förderverein e.V.

Präambel

Der Verein Konzerte in Gengenbacher Kirchen Förderverein e.V. verarbeitet im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben personenbezogene Daten. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

  • 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern und Spendern bzw. Vertragspartnern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

  • 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden zur Erfüllung des Vereinszwecks und der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Vereins verarbeitet.Näheres hierzu regelt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in der aktuellen Fassung.

Zum Zweck der Mitgliederverwaltung und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses werden Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburts­datum, Eintritts- und Austrittsdatum verarbeitet. Beispielsweise werden Einladungen zu Versammlungen an die E-Mailadresse oder Postanschrift der Mitglieder versendet werden

Zum Zweck der Beitragsverwaltung werden die Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, Beitragshöhe) verarbeitet oder ggf. die Namen und Bankverbindung der gesetzlichen Vertreter.

  • 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins kann die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgen Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten und Bilder der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über kulturelle Ereignisse oder Würdigung/Ehrungen des Vereins veröffentlicht.

Im Rahmen von Würdigungen/Ehrungen für Verdienste, ehrenamtliche Mitarbeit oder langjährige Mitgliedschaft werden persönliche Daten (Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift, Geburts- und ggf. Sterbedatum, Eintritts- und Austrittsdatum) und Bilder verarbeitet und dauerhaft gespeichert. Der Name des Geehrten, ggf. Titel, Jahr der Ehrung, Wohnort, Form der Verleihung und Bilder können zudem dauerhaft, öffentlich sichtbar auf der Homepage dokumentiert werden. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich.

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten des 1. Und 2. Vorstandsvorsitzenden Vorname, Nachname, Funktion, E-Mailadresse und Telefonnummer veröffentlicht. 

  • 4 Zuständigkeit für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß. § 26 BGB ist der Vorstand.

Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

  • 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 

Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

  • 6 Kommunikation per E-Mail

Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 

 Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 

  • 7 Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

  • 8 Datenschutzbeauftragter

So lange im Verein in der Regel weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, braucht der Verein keinen Datenschutzbeauftragten benennen.

  • 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

Der Verein unterhält einen zentralen Auftritt für den Verein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand veranlasst werden.

Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

  • 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

Alle Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 

Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

  • 11 Cookies

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„Cookies“ sind kleine Textdateien, die lokal auf der Festplatte Ihres Endgerätes (Computer, Smartphone, Tablet) abgelegt und für einen späteren Abruf bereitgehalten werden. Nach Beendigung Ihres Besuchs und Beenden des von Ihnen verwendeten Internetbrowsers werden die meisten Cookies automatisch gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies können für einen längeren Zeitraum auf Ihrem Endgerät verbleiben und ermöglichen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen (persistente Cookies).

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– Opera.

  • 12Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand am 25.06.2019 beschlossen und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

Bei Fragen zu dieser Datenschutzbestimmung wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner